Das Energy Sharing Gesetz: §42c EnWG einfach erklärt

10 Min. Lesezeit
Zwei Nachbarn besprechen Energy Sharing mit einem Tablet vor einem Haus mit Solaranlage

Du hast vom Energy Sharing Gesetz gehört und willst die rechtliche Seite verstehen? Wir erklären §42c EnWG ohne Juristensprache: was es regelt, ab wann es gilt und was sich für PV-Besitzer ändert.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Du hast vom Energy Sharing Gesetz gehört und willst wissen, was genau dahintersteckt? Dann bist du hier richtig. In diesem Artikel erklären wir dir §42c EnWG ohne Juristensprache: was die Regelung umfasst, ab wann sie gilt und was sich dadurch für dich als PV-Besitzer ändert.

Das Energy Sharing Gesetz ist umgangssprachlich §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Es regelt erstmals klar, dass du selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Stromnetz mit Nachbarn teilen darfst. Die Regelung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Voraussetzung sind ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und ein registrierter Anbieter, der Erzeugung und Verbrauch verrechnet.

Stand: Juni 2026. §42c EnWG ist neu, einige Detail-Verordnungen folgen im Lauf des Jahres - wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, sobald sich etwas ändert.

Was regelt §42c EnWG?

§42c des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Paragraf, der hinter dem Begriff "Energy Sharing Gesetz" steckt. Sein Kern in einem Satz: Du darfst Solarstrom, den du selbst erzeugst, über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn teilen - nicht nur innerhalb deines eigenen Gebäudes.

Wichtig ist, was "teilen" hier technisch bedeutet. Der Strom fließt nicht über eine eigene Leitung direkt zum Nachbarn, sondern ganz normal durch das öffentliche Netz. Neu ist die bilanzielle Zuordnung: Ein registrierter Anbieter rechnet aus, wie viel deines Stroms in welchem Moment bei deinen teilnehmenden Nachbarn ankommt, und ordnet diese Menge ihnen zu. Genau diese Zuordnung und Abrechnung erlaubt §42c jetzt rechtssicher.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Was §42c regelt

Was das für dich heißt

Teilen über das öffentliche Netz

Du kannst Strom mit Nachbarn teilen, nicht nur mit Bewohnern desselben Hauses.

Räumliche Nähe

Erzeugung und Verbrauch müssen im selben Verteilnetz-Gebiet liegen, oft deckungsgleich mit der direkten Nachbarschaft.

Erleichterungen nach Anlagengröße

Für bestimmte Pflichten gelten Schwellenwerte von 30 kW (Einfamilienhaus) und 100 kW (Mehrfamilien-Gebäude).

Genaue Messung

Alle Teilnehmer brauchen ein intelligentes Messsystem, das 15-Minuten-Werte liefert.

Registrierter Anbieter

Ein Energiedienstleister übernimmt Zuordnung und Abrechnung.

Eine Sache regelt §42c bewusst nicht: Es senkt keine Netzentgelte. Der Strom nutzt weiter das öffentliche Netz, und die dafür anfallenden Entgelte bleiben bestehen. Der Vorteil von Energy Sharing entsteht über den Preis, den du und dein Nachbar miteinander vereinbart, nicht über einen Rabatt beim Netzbetreiber.

Den vollständigen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de. Die Bundesnetzagentur klärt bis zum Inkrafttreten die Detailfragen zu Zuordnung und Abrechnung.

Ab wann gilt das Energy Sharing Gesetz?

§42c EnWG tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Davor ist einiges passiert: Der Bundestag hat den Paragrafen am 13. November 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 22. Dezember 2025 zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing über das öffentliche Netz damit in Deutschland zum ersten Mal klar geregelt.

Die Zeitleiste auf einen Blick:

Datum

Was passiert

13. November 2025

Der Bundestag beschließt §42c EnWG.

22. Dezember 2025

Der Bundesrat stimmt zu.

1. Juni 2026

§42c EnWG tritt in Kraft - Energy Sharing über das Netz wird möglich.

1. Juni 2028

Die räumliche Reichweite wird erweitert: auch angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone.

Der 1. Juni 2026 ist also kein Startschuss eines einzelnen Anbieters, sondern das Datum, an dem die gesetzliche Grundlage greift. Was bis dahin noch entsteht, sind die Detail-Verordnungen der Bundesnetzagentur: Sie legen fest, wie genau Erzeugung und Verbrauch zeitlich zugeordnet und abgerechnet werden. Manche dieser Feinheiten werden auch im Lauf des Jahres 2026 noch geklärt.

Besonders spannend ist der Blick auf 2028: Ab dem 1. Juni 2028 sollst du Strom auch mit Nachbarn in angrenzenden Netzgebieten teilen können, solange sie in derselben Regelzone liegen. Der Kreis möglicher Teilnehmer wird also über die Zeit größer.

§42c vs. §42b: Quartier oder Gebäude?

Wenn du dich mit dem Energy Sharing Gesetz beschäftigst, stößt du schnell auch auf §42b EnWG. Die beiden Paragrafen klingen ähnlich, regeln aber zwei verschiedene Situationen.

§42b EnWG heißt "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" und gilt bereits seit Mai 2024. Er erlaubt das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes - klassisch im Mehrfamilienhaus, wo der Solarstrom vom Dach an die Wohnungen im selben Haus geht.

§42c EnWG geht einen großen Schritt weiter. Er erlaubt das Teilen über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn, also über die Grenzen des eigenen Gebäudes hinaus. Damit wird aus dem einzelnen Haus eine ganze Nachbarschaft, die Strom teilen kann.

Merkmal

§42b EnWG

§42c EnWG

Gilt seit / ab

Mai 2024

1. Juni 2026

Wo wird geteilt?

Innerhalb eines Gebäudes

Über das öffentliche Netz mit Nachbarn

Typische Situation

Mehrfamilienhaus

Einfamilienhaus plus Nachbarn, Quartier

Stromnetz genutzt?

In der Regel hausintern

Öffentliches Verteilnetz

Kurz gesagt: §42b ist das Teilen unter einem Dach, §42c ist das Teilen über den Gartenzaun hinweg. Wenn du wissen willst, wie sich Energy Sharing vom Mieterstrom-Modell unterscheidet, haben wir das im Detail erklärt: Mieterstrom vs. Energy Sharing.

Was ändert sich konkret für PV-Besitzer?

Wenn du heute eine PV-Anlage hast, läuft typischerweise dieser Weg: Erst nutzt du den Strom selbst, der Rest geht für einen niedrigen Satz ins öffentliche Netz. Mit dem Energy Sharing Gesetz kommt eine attraktivere Möglichkeit dazwischen - du kannst deinen Überschuss an Nachbarn weitergeben, statt ihn nur einzuspeisen.

Damit du Energy Sharing nutzen kannst, brauchst du drei Dinge:

  • Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Nur damit lässt sich genau messen, wann du Strom erzeugst und wann dein Nachbar ihn verbraucht. Ein klassischer Zähler liefert nur einen Jahreswert, das reicht für die zeitgenaue Zuordnung nicht. Den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die jährliche Gebühr für ein intelligentes Messsystem ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Verbrauch und Anlage bei etwa 40 bis 100 Euro pro Anschluss.

  • Einen registrierten Anbieter. Du schließt keinen Vertrag direkt mit dem Nachbarn ab. Die genaue Zuordnung und Abrechnung übernimmt ein Energiedienstleister, der sich bei der Bundesnetzagentur registriert hat.

  • Teilnehmende Nachbarn. Im Quartier-Modell sucht der Anbieter passende Abnehmer in deinem Verteilnetz-Gebiet. In der Direkt-Variante bringst du sie selbst mit, zum Beispiel Nachbarn mit Wärmepumpe, Wallbox oder Homeoffice.

Was sich dabei nicht ändert: Dein bestehender Stromvertrag bleibt unangetastet. Wenn dein Nachbar nachts Strom braucht und du gerade nichts produzierst, bezieht er ihn weiter aus seinem normalen Tarif. Energy Sharing ersetzt also keinen Stromvertrag, es ergänzt ihn.

Für dich als Anlagenbesitzer bedeutet das Energy Sharing Gesetz vor allem eines: Dein Überschussstrom wird mehr wert, weil du ihn zu einem fairen Preis an Nachbarn weitergeben kannst, statt ihn nur für den niedrigen Einspeisesatz ins Netz zu schicken. Wie das im Detail funktioniert und für wen es sich besonders lohnt, erklären wir im großen Überblicksartikel: Was ist Energy Sharing?.

Für wen passt §42c? Die ehrlichen Grenzen

Energy Sharing ist nicht für jeden und jede Situation gemacht, und das wollen wir dir nicht verschweigen. §42c EnWG zieht ein paar klare Grenzen. Hier sind sie offen aufgeschrieben:

  • Teilnehmerkreis. Geteilt wird der Strom mit anderen Letztverbrauchern, also Endverbrauchern - Privathaushalte ausdrücklich eingeschlossen. Die Vereinfachungen bei den Lieferantenpflichten gelten für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Große Unternehmen bekommen diese Erleichterungen nicht.

  • Räumliche Nähe. Erzeugung und Verbrauch müssen zunächst im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Erst ab dem 1. Juni 2028 kommen angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone dazu.

  • Intelligentes Messsystem. Ohne Smart Meter geht es nicht. Sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Verbraucherseite braucht es ein intelligentes Messsystem, das 15-Minuten-Werte liefert.

So weit die Theorie. Jetzt der Teil, den man oft vergisst zu erzählen.

Für deinen Nachbarn sind das fast keine Grenzen

Schau dir die drei Punkte noch einmal an, aber diesmal aus der Sicht einer ganz normalen Nachbarschaft:

  • Teilnehmerkreis? Genau dich trifft die Einschränkung gar nicht. Privathaushalte sind ausdrücklich dabei. Wenn du und deine Nachbarn Strom teilen wollt, seid ihr genau die Gruppe, für die §42c gemacht ist.

  • Selbes Bilanzierungsgebiet? Deine Nachbarn wohnen ohnehin neben dir. Wer im selben Quartier lebt, hängt in aller Regel auch am selben Netz. Was nach einer technischen Hürde klingt, deckt sich bei echter Nachbarschaft fast immer von selbst.

  • Smart Meter? Ja, der muss her. Aber den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber, und die jährliche Gebühr ist gesetzlich gedeckelt. Es ist ein Schritt, kein Hindernis.

Anders gesagt: Was auf dem Papier nach Einschränkung aussieht, ist für den Nachbar-Fall meistens längst erfüllt. Energy Sharing ist nicht für anonyme Stromkunden quer durchs Land gedacht. Es ist für die Menschen ein paar Häuser weiter gemacht. Und das ist keine Lücke im Gesetz, sondern der Kern der Sache.

Und die "Komplexität"? Die nehmen wir dir ab

Verträge, zeitgenaue Messung, Bilanzierung, Abrechnung - das klingt nach viel, und es ist auch viel. Aber es ist nicht dein Aufgabenzettel. Genau das ist die Arbeit, die Nachbarschafts-Strom für dich übernimmt. Du musst kein Energierecht lernen und keine 15-Minuten-Werte selbst zuordnen. Du teilst Strom mit den Leuten nebenan. Den Rest sortieren wir im Hintergrund.

Strom teilen, Kosten senken, Nachbarschaft stärken - das ist der Gedanke. Die Technik dahinter ist unser Job, nicht deiner.

Woher kommt das Energy Sharing Gesetz?

§42c EnWG ist kein deutscher Alleingang, sondern setzt eine europäische Vorgabe um. Grundlage ist die Strommarkt-Richtlinie (EU) 2019/944, ergänzt durch die Strommarkt-Reform (EU) 2024/1711. Erst die Reform von 2024 hat das Recht auf Energy Sharing in der EU eingeführt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Teilen von Strom zwischen Verbrauchern zu ermöglichen.

Deutschland war damit nicht das erste Land, das diesen Schritt gegangen ist - andere europäische Länder hatten vergleichbare Modelle früher am Start. Das ist eine gute Nachricht für dich: Das Prinzip ist erprobt, und die typischen Stolpersteine wie Bilanzierung, Anbieterwechsel und Abrechnung sind anderswo bereits einmal sortiert worden.

Genau diese Erfahrung bringen wir mit. Unser Team in der Schweiz betreibt Energy-Sharing-Plattformen seit über zehn Jahren. Wir wissen aus der Praxis, was beim Teilen von Strom wirklich zählt: eine Bilanzierung, die nachvollziehbar ist, eine Vertragsstruktur, die einfach bleibt, und der Fokus auf echte Nachbarschaft statt beliebiger Kunden quer durchs Land. Diese Erfahrung bringen wir jetzt nach Deutschland.

Häufige Fragen zum Energy Sharing Gesetz

Was ist das Energy Sharing Gesetz?

Mit "Energy Sharing Gesetz" ist umgangssprachlich §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gemeint. Es regelt, dass du selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn teilen darfst. Voraussetzung sind ein intelligentes Messsystem und ein registrierter Anbieter, der die Zuordnung und Abrechnung übernimmt.

Ab wann gilt §42c EnWG?

§42c EnWG tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Der Bundestag hat den Paragrafen am 13. November 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 22. Dezember 2025 zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2028 wird die räumliche Reichweite voraussichtlich auf angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone erweitert.

Was ist der Unterschied zwischen §42b und §42c EnWG?

§42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) gilt seit Mai 2024 und regelt das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes, typischerweise im Mehrfamilienhaus. §42c EnWG gilt ab dem 1. Juni 2026 und erlaubt das Teilen über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn, also über die Gebäudegrenze hinaus.

Senkt das Energy Sharing Gesetz meine Netzentgelte?

Nein. §42c EnWG bringt keine Reduktion der Netzentgelte. Der geteilte Strom läuft weiter über das öffentliche Netz, und die dafür anfallenden Entgelte bleiben bestehen. Dein Vorteil entsteht über den Preis, den du mit deinem Nachbarn vereinbarst, nicht über einen Rabatt beim Netzbetreiber.

Brauche ich einen Smart Meter für Energy Sharing?

Ja, sowohl als Erzeuger als auch als Verbraucher. Nur ein intelligentes Messsystem liefert die 15-Minuten-Werte, die für die zeitgenaue Zuordnung nötig sind. Den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die jährliche Gebühr ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Verbrauch bei etwa 40 bis 100 Euro pro Anschluss.

Für wen ist Energy Sharing nach §42c geeignet?

§42c EnWG ist auf Strom zwischen Nachbarn in räumlicher Nähe ausgelegt. Teilnehmen können andere Letztverbraucher, Privathaushalte ausdrücklich eingeschlossen. Erzeugung und Verbrauch müssen zunächst im selben Bilanzierungsgebiet liegen, ab dem 1. Juni 2028 kommen angrenzende Netzgebiete dazu. Für den klassischen Nachbar-Fall sind diese Bedingungen meist von selbst erfüllt, weil Nachbarn ohnehin im selben Netzgebiet wohnen. Den Aufwand für Verträge, Messung und Abrechnung übernimmt dabei dein Anbieter.

Du willst Energy Sharing nutzen?

Das Energy Sharing Gesetz öffnet ab dem 1. Juni 2026 eine Möglichkeit, die es in Deutschland vorher nicht gab: deinen Solarstrom fair mit der Nachbarschaft zu teilen. Wir bei Nachbarschafts-Strom bringen Erzeuger und Verbraucher in deiner Straße zusammen und kümmern uns um Smart-Meter-Anbindung, Bilanzierung und Abrechnung. Du teilst Strom mit den Leuten nebenan, den komplizierten Teil machen wir.

Wer früh dabei sein will, kann sich auf der Warteliste eintragen und bekommt regelmäßige Updates zur Gesetzeslage und zu den nächsten Schritten.

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Quellen und weiterführende Links:

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