Mieterstrom vs. Energy Sharing: Was ist der Unterschied?

7 Min. Lesezeit
Zwei Nachbarinnen am Gartenzaun im Gespräch über Strom

Beide Modelle lassen PV-Besitzer ihren Strom an andere abgeben. Doch sie unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Reichweite und Zukunftsfähigkeit. Hier der direkte Vergleich.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Beide Modelle lassen PV-Besitzer ihren Strom an Mieter oder Nachbarn abgeben. Aber sie unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Reichweite und Zukunftsfähigkeit. Mieterstrom funktioniert seit 2017, Energy Sharing ist mit §42c EnWG seit dem 1. Juni 2026 möglich. Wer 2026 plant, sollte beide Modelle kennen.

Mieterstrom oder Energy Sharing? Der Schnellvergleich

Kriterium

Mieterstrom

Energy Sharing

Rechtsgrundlage

§21 Abs. 3 EEG, §42a EnWG

§42c EnWG (seit 1. Juni 2026)

Wer beliefert wen?

Vermieter beliefert Mieter im selben Gebäude

Anlagenbetreiber teilt Strom mit Nachbarn im Verteilnetz

Räumliche Reichweite

Nur dasselbe Gebäude oder Quartier

Bilanzierungsgebiet des Verteilnetzbetreibers

Vermieter wird Stromlieferant

Ja, mit allen Pflichten

Nein

Förderung

Mieterstromzuschlag aus EEG

Keine direkte Förderung

Aufwand

Hoch (Abrechnung, Reststromlieferung, Meldungen)

Niedrig, wenn der Anlagenbetreiber die Abwicklung an einen Dienstleister vergibt

Zukunftssicherheit

Eingeschränkt, ergänzt durch §42b und §42c

Wachsendes Modell seit 2026

Stand: September 2026. Die Regelungen zu Mieterstrom und Energy Sharing ändern sich regelmäßig. Wir aktualisieren diesen Artikel halbjährlich.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem ein Vermieter den Strom aus einer PV-Anlage auf dem Hausdach direkt an seine Mieter verkauft. Der Strom fließt nicht durch das öffentliche Netz, sondern wird im Gebäude verbraucht.

Antwort-Box: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom liefert Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Mieter im selben Gebäude oder Quartier. Der Vermieter wird zum Stromlieferanten, schließt Verträge mit den Mietern und rechnet ab. Für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde gibt es den Mieterstromzuschlag aus dem EEG.

Geregelt ist das Modell in den §21 Abs. 3 EEG, §42a EnWG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Es gibt Mieterstrom seit 2017, deutlich verbessert wurde es mit dem Solarpaket I 2024.

Wer kann Mieterstrom anbieten?

  • Vermieter mit einer PV-Anlage auf dem Dach

  • Genossenschaften und WEGs

  • Auch Dritte, die im Auftrag des Vermieters die Lieferung übernehmen

Wichtig: Der Mieter muss sich freiwillig für Mieterstrom entscheiden. Er bleibt jederzeit frei, einen anderen Stromtarif zu wählen.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?

Der Mieterstromzuschlag hängt von der Anlagengröße und vom Inbetriebnahmedatum ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Sätze regelmäßig.

Anlagengröße

Zuschlag (Inbetriebnahme ab 01.08.2026)

bis 10 kW

2,51 ct/kWh

bis 40 kW

2,33 ct/kWh

bis 1.000 kW

1,57 ct/kWh

Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 Prozent (§49 EEG). Welcher Satz für deine Anlage gilt, hängt davon ab, wann sie in Betrieb geht.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ist das Teilen von Strom über das öffentliche Verteilnetz. Mehrere Teilnehmer koppeln ihre Erzeugungsanlagen und ihren Verbrauch in einer gemeinsamen Energiegemeinschaft. Der Strom fließt dabei durch das Netz, wird aber bilanziell den Teilnehmern zugeordnet.

Antwort-Box: Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing erlaubt es Nachbarn, Solarstrom innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Verteilnetzbetreibers zu teilen. Geregelt ist das in §42c EnWG, möglich ist es seit dem 1. Juni 2026. Anders als Mieterstrom funktioniert es netzgebunden und gebäudeübergreifend. Geliefert wird der Strom vom Betreiber der Anlage, der die Abwicklung an einen Dienstleister vergeben darf.

Mehr dazu in unserem Pillar-Artikel: Was ist Energy Sharing?

Wie funktioniert §42c EnWG?

Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Strommengen innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Verteilnetzbetreibers geteilt werden. Ab Juni 2028 kommt das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone dazu (§42c EnWG).

Die Anlage betreiben dürfen:

  • Privatpersonen

  • Rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, deren Gesellschafter oder Mitglieder ausschließlich Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind

Strom abnehmen dürfen Letztverbraucher. Ein Unternehmen zählt dabei nur dann als Letztverbraucher, wenn es ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen ist.

Der direkte Vergleich

Hier sind die wichtigsten Unterschiede in Tiefe.

Rechtliche Grundlage

Aspekt

Mieterstrom

Energy Sharing

Hauptgesetz

§21 Abs. 3 EEG, §42a EnWG

§42c EnWG

Möglich seit

2017 (Solarpaket I 2024 erweitert)

1. Juni 2026

Verwandte Norm

§42b EnWG (Gebäudeversorgung, seit Mai 2024)

§42c EnWG

§42b EnWG ist übrigens nicht dasselbe wie Mieterstrom. §42b regelt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ohne Netzdurchleitung und ohne dass der Eigentümer als Stromlieferant auftritt. Mieterstrom nach EEG bleibt davon unberührt und läuft parallel.

Wer kann mitmachen?

Mieterstrom funktioniert nur innerhalb desselben Gebäudes oder in Gebäuden im selben Quartier. Geliefert wird an Letztverbraucher vor Ort, in der Regel an deine Mieter.

Energy Sharing dagegen kennt diese Grenze nicht. Du kannst Strom mit Nachbarn teilen, die zwei Straßen weiter wohnen. Solange ihr im selben Bilanzierungsgebiet des Verteilnetzbetreibers seid, geht das. Mehr dazu unter Strom an Nachbarn verkaufen.

Verwaltungsaufwand

Beim Mieterstrom wird der Vermieter zum Stromlieferanten. Das bedeutet:

  • Stromlieferverträge mit jedem Mieter

  • Reststromlieferung organisieren (für die Stunden ohne Sonne)

  • Abrechnung pro Mieter

  • Meldungen an Bundesnetzagentur und Marktstammdatenregister

Viele Vermieter beauftragen darum einen Mieterstrom-Dienstleister.

Beim Energy Sharing liegt die Belieferung beim Betreiber der Anlage. Er muss die Arbeit aber nicht selbst machen: §42c Abs. 5 EnWG erlaubt ihm, einen Dienstleister zu beauftragen, unter anderem mit der Abrechnung gegenüber den Abnehmern und mit der Zusammenarbeit mit Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem.

Sobald Nachbarschafts-Strom bei dir verfügbar ist, läuft es so: Wir kaufen den Solarstrom bei den Erzeugern in der Nachbarschaft und beliefern die Haushalte nebenan. Vertrag und Abrechnung laufen auf beiden Seiten über uns.

Förderung und Preis

Mieterstrom wird mit dem Mieterstromzuschlag aus dem EEG gefördert. Dafür gibt es feste Vorgaben für den Mieterstrompreis: er muss mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen.

Energy Sharing bekommt keinen direkten Zuschlag. Der Vorteil liegt woanders: Der Strom geht vom Dach in der Nachbarschaft an den Haushalt nebenan, und das Geld bleibt bei einem Erzeuger vor Ort, statt an einem Handelstisch zu landen.

Zukunftssicherheit

Mieterstrom funktioniert weiter, wird aber durch §42b und §42c ergänzt. Wer heute neu plant, prüft zuerst, ob Energy Sharing das einfachere und reichweitenstärkere Modell ist.

Wann lohnt sich noch Mieterstrom?

Mieterstrom ist nicht out. In bestimmten Konstellationen ist es weiter die richtige Wahl:

  • Du bist Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit einer großen PV-Anlage auf dem Dach.

  • Deine Mieter sollen einen klar erkennbaren günstigen Tarif aus deinem Haus bekommen.

  • Du willst den Mieterstromzuschlag mitnehmen.

  • Du hast bereits Mieterstromverträge laufen.

Auch eine Beispielrechnung lohnt: Wir zeigen sie unter Mieterstrom Beispielrechnung.

Wann ist Energy Sharing die bessere Wahl?

Energy Sharing wird die richtige Wahl, sobald du eines davon erkennst:

  • Du willst Strom auch an Nachbargebäude oder Nachbarn im Quartier abgeben.

  • Du willst Abrechnung und energiewirtschaftliche Abwicklung nicht selbst stemmen.

  • Du planst für 2026 oder später und willst zukunftssicher bauen.

  • Du bist Mieter und willst Solarstrom aus der Nachbarschaft beziehen, ohne eigene Anlage.

Mehr Hintergrund im Pillar: Was ist Energy Sharing?

Was bedeutet das für bestehende Mieterstrom-Anlagen?

Wenn du bereits eine Mieterstrom-Anlage betreibst, läuft sie ungestört weiter. §42c EnWG schafft kein neues Pflichtmodell, sondern eine zusätzliche Option.

Drei Szenarien sind realistisch:

  1. Du behältst Mieterstrom und nutzt §42c gar nicht. Geht problemlos.

  2. Du ergänzt Energy Sharing, um Überschussstrom auch an Nachbarn zu verteilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen.

  3. Du wechselst komplett auf Energy Sharing, sobald die Mieterstromverträge auslaufen oder die Anlage neu konfiguriert wird.

In allen drei Fällen brauchst du jemanden, der beide Modelle energiewirtschaftlich abwickeln kann. Unser Plattformpartner SunFlower Grid entwickelt die Technologie dafür seit 2017 in der Schweiz und betreibt sie dort seit 2025 im Eigenvertrieb.

Häufige Fragen zu Mieterstrom und Energy Sharing

Kann ich von Mieterstrom auf Energy Sharing wechseln?

Ja. Mieterstromverträge können beendet werden, sobald die vertragliche Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Danach kannst du dein Gebäude auf Energy Sharing umstellen. In der Übergangsphase ist auch ein hybrider Betrieb denkbar, etwa wenn ein Teil der Mieter weiter im Mieterstrom bleibt und andere zu Energy Sharing wechseln.

Gilt Energy Sharing auch für Mieter?

Ja. Mieter können bei §42c EnWG genauso teilnehmen wie Eigentümer. Sie brauchen keine eigene PV-Anlage. Dafür braucht es zwei Verträge: einen Liefervertrag mit dem Betreiber der Anlage und einen Vertrag über die gemeinsame Nutzung. Der Strom kommt dann aus dem Netz und wird bilanziell ihrem Verbrauch zugeordnet.

Brauche ich für Energy Sharing einen Messstellenbetreiber?

Ja. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter. Dein Messstellenbetreiber baut es ein.

Automatisch bekommst du eines allerdings nur in bestimmten Fällen: bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, bei einer Vereinbarung nach §14a EnWG für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox, oder bei einer Erzeugungsanlage über 7 Kilowatt. Liegt dein Haushalt darunter, ist der Einbau ein optionaler Fall. Garantiert ist dir bis Ende 2032 dann nur eine moderne Messeinrichtung, und die reicht für §42c EnWG nicht. Bis Ende 2032 sollen mindestens 90 Prozent der Messstellen ausgestattet sein, die überhaupt ausgestattet werden müssen (§45 MsbG). Frag also am besten direkt bei deinem Messstellenbetreiber nach, was bei dir geht.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Quartierstrom?

Mieterstrom liefert Strom innerhalb eines Gebäudes oder in Gebäuden im selben Quartier. Quartierstrom ist ein Sammelbegriff für Modelle, die mehrere Gebäude im Quartier verbinden. Energy Sharing nach §42c EnWG ist die rechtliche Grundlage, die Quartierstrom seit Juni 2026 sauber regelt.

Lohnt sich Mieterstrom 2026 noch für Vermieter?

Ja, wenn die PV-Anlage groß genug ist und du den Mieterstromzuschlag mitnehmen willst. Bei kleineren Anlagen oder wenn du keinen eigenen Vertrieb aufbauen willst, ist Energy Sharing oft einfacher. Eine konkrete Beispielrechnung hilft bei der Entscheidung.

Was passiert mit dem Mieterstromzuschlag, wenn ich auf Energy Sharing wechsle?

Der Mieterstromzuschlag entfällt, sobald du die Lieferung nach EEG beendest. Einen vergleichbaren Zuschlag gibt es im Energy Sharing nicht. Was am Ende für dich dabei herauskommt, hängt davon ab, wie viel Strom deine Anlage erzeugt und wie viel davon in der Nachbarschaft abgenommen wird.

Dein Solarstrom für die Nachbarschaft

Bei Nachbarschafts-Strom kaufen wir dir den Strom ab, den deine Anlage nicht selbst verbraucht, und liefern ihn an Haushalte in deiner Nähe.


Quellen und weiterführende Links:

Du willst Strom von Anlagen in deiner Nähe? Nachbarschafts-Strom gibt es mit und ohne eigene Solaranlage.

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