Das Energy Sharing Gesetz: §42c EnWG einfach erklärt

7 Min. Lesezeit
Zwei Nachbarn besprechen Energy Sharing mit einem Tablet vor einem Haus mit Solaranlage

Du hast vom Energy Sharing Gesetz gehört und willst wissen, was dahintersteckt? Wir erklären §42c EnWG ohne Juristensprache: was es regelt, was es von dir als Erzeuger verlangt und welcher Weg einfacher ist.

Aktualisiert: In einer früheren Fassung haben wir hier beschrieben, dass du deinen Solarstrom selbst mit deinen Nachbarn teilst. So läuft es heute: Wir kaufen den Strom, den Erzeuger nicht selbst verbrauchen, zu einem festen Ankaufspreis und beliefern damit Haushalte in der Nähe. So wirst du nicht zum Stromlieferanten deiner Nachbarn. Wir sind der Energielieferant und übernehmen die Stromlieferverträge, die Abrechnung und die Abstimmung mit Netzbetreibern und Marktpartnern. Alle Verträge laufen mit der Pyrpose Energy GmbH, nicht zwischen Nachbarn. Was das für dich bedeutet, steht im Artikel.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Du hast vom Energy Sharing Gesetz gehört und willst wissen, was dahintersteckt? Hier erklären wir dir §42c EnWG ohne Juristensprache: was die Regelung erlaubt, was sie von dir als Erzeuger verlangt und welcher Weg für Privatleute einfacher ist.

Mit „Energy Sharing Gesetz" ist umgangssprachlich §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gemeint. Der Paragraf regelt, wie Betreiber einer Anlage für Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage, ihren Strom über das öffentliche Netz gemeinsam mit anderen Verbrauchern im selben Netzgebiet nutzen können. §42c EnWG ist in Kraft, möglich ist Energy Sharing über das Netz seit dem 1. Juni 2026. Wer nach §42c Strom mit seinen Nachbarn teilt, wird dabei ihr Stromlieferant.

Stand: Oktober 2026.

Was regelt §42c EnWG?

§42c ist der Paragraf hinter dem Begriff „Energy Sharing Gesetz". Er erlaubt, dass Strom aus einer Anlage für erneuerbare Energien über das öffentliche Verteilnetz gemeinsam mit anderen Letztverbrauchern genutzt wird, also über die Grenzen des eigenen Hauses hinaus.

Teilen heißt dabei: Der Strom fließt ganz normal durch das öffentliche Netz. Erzeugung und Verbrauch werden dafür in Viertelstunden gemessen, und ein Aufteilungsschlüssel im Vertrag legt fest, welcher Anteil des Stroms auf wen entfällt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Was §42c regelt

Was das heißt

Gemeinsame Nutzung über das öffentliche Netz

Strom aus einer Anlage kann von Nachbarn genutzt werden, auch in anderen Häusern.

Räumliche Nähe

Anlage und Verbrauch liegen im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers (genauer: in seinem Bilanzierungsgebiet). Ab dem 1. Juni 2028 kommt das Gebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone dazu, also im Gebiet desselben Übertragungsnetzbetreibers.

Wer als Betreiber teilen darf

Privatpersonen sowie Gesellschaften, deren Gesellschafter oder Mitglieder ausschließlich Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Die Anlage darf nicht überwiegend gewerblich oder selbständig beruflich betrieben werden.

Wer den Strom nutzen darf

Letztverbraucher, zum Beispiel Privathaushalte. Unternehmen nur, wenn sie Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind.

Messung

Erzeugung und Verbrauch werden in Viertelstunden gemessen, in der Praxis mit einem intelligenten Messsystem.

Erleichterungen für kleine Anlagen

Betreibt ein Haushaltskunde die Anlage, entfallen bis 30 Kilowatt einzelne Lieferantenpflichten, im Mehrparteienhaus bis 100 Kilowatt. Eine Obergrenze für die Teilnahme ist das nicht.

Die Netzentgelte bleiben: Der geteilte Strom nutzt das öffentliche Netz, und dafür fallen die üblichen Entgelte an.

Den vollständigen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.

Seit wann gilt das Energy Sharing Gesetz?

§42c EnWG ist in Kraft. Möglich ist Energy Sharing über das öffentliche Netz seit dem 1. Juni 2026: Seit diesem Tag müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung in ihrem Bilanzierungsgebiet ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 wird der Kreis größer, dann kommt das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone dazu.

Datum

Was passiert

1. Juni 2026

Verteilnetzbetreiber müssen die gemeinsame Nutzung in ihrem Bilanzierungsgebiet ermöglichen. Energy Sharing über das Netz ist damit möglich.

1. Juni 2028

Das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone kommt dazu.

§42c vs. §42b: Gebäude oder Nachbarschaft?

Wenn du dich mit dem Energy Sharing Gesetz beschäftigst, stößt du schnell auch auf §42b EnWG. Die beiden Paragrafen klingen ähnlich, regeln aber zwei verschiedene Situationen.

§42b EnWG heißt „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" und gilt seit Mai 2024. Er regelt die gemeinsame Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes, ohne dass der Strom durch das öffentliche Netz geht, klassisch im Mehrfamilienhaus.

§42c EnWG erlaubt die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Verteilnetz, also mit Nachbarn in anderen Häusern.

Merkmal

§42b EnWG

§42c EnWG

Möglich seit

Mai 2024

1. Juni 2026

Wo wird geteilt?

Innerhalb eines Gebäudes

Über das öffentliche Netz mit Nachbarn

Typische Situation

Mehrfamilienhaus

Einfamilienhaus plus Nachbarn, Quartier

Stromnetz

Hausintern

Öffentliches Verteilnetz

Kurz gesagt: §42b ist das Teilen unter einem Dach, §42c ist das Teilen über das Netz in deiner Umgebung. Wie sich beides vom Mieterstrom unterscheidet, erklären wir in Mieterstrom vs. Energy Sharing.

Die Grenzen von §42c

§42c zieht ein paar klare Grenzen. Hier sind sie:

  • Räumliche Nähe. Bis zum 1. Juni 2028 liegen alle Teilnehmer im Bilanzierungsgebiet desselben Verteilnetzbetreibers. Danach kommt das direkt angrenzende Gebiet in derselben Regelzone dazu.

  • Unternehmen. Als Abnehmer zählen Unternehmen nur, wenn sie Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind. Privathaushalte gehören als Letztverbraucher dazu.

  • Privater Anlagenbetrieb. Wer die Anlage überwiegend gewerblich oder selbständig beruflich betreibt, fällt nicht unter §42c.

  • Messung. Auf beiden Seiten braucht es Messwerte in Viertelstunden, in der Praxis ein intelligentes Messsystem.

Was §42c von dir als Erzeuger verlangt

Wer nach §42c Strom mit seinen Nachbarn teilt, beliefert sie selbst. Du wirst damit zu ihrem Stromlieferanten, mit allem, was dazugehört:

  • Verträge. Mit jedem Nachbarn schließt du einen Liefervertrag und eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung.

  • Bilanzierung. Erzeugung und Verbrauch werden für jede Viertelstunde gegeneinander gerechnet.

  • Bilanzkreis. Die Strommengen müssen in einem Bilanzkreis geführt werden, und dafür braucht es einen Verantwortlichen.

  • Messung. Es braucht Viertelstundenwerte von deiner Anlage und von jedem Nachbarn.

  • Marktkommunikation. Daten und Meldungen laufen zwischen dir, dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber.

  • Vermarktung. Den Strom deiner Anlage musst du vermarkten.

  • Zuordnung und Abrechnung. Du ordnest jedem Nachbarn seine Menge zu und schickst ihm eine Rechnung.

  • Informationspflichten. §42c schreibt vor, worüber deine Nachbarn informiert werden.

Für kleine Anlagen sieht das Gesetz Erleichterungen vor. Die energiewirtschaftliche Abwicklung bleibt trotzdem.

Einen Teil dieser Arbeit darfst du an einen Dienstleister vergeben, unter anderem die Abrechnung gegenüber deinen Nachbarn und die Zusammenarbeit mit Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem. Lieferant deiner Nachbarn bist du dabei weiterhin selbst.

Für ein Unternehmen, das Strom liefert, ist diese Arbeit Alltag. Für jemanden, der den Überschuss von seinem Dach an die Nachbarn weitergeben will, ist es eine Menge. Es geht auch einfacher, dazu mehr am Ende dieses Artikels.

Woher kommt das Energy Sharing Gesetz?

§42c EnWG setzt eine europäische Vorgabe um. Grundlage ist die Strommarkt-Richtlinie (EU) 2019/944, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2024/1711. Die Reform von 2024 hat ein Recht auf Energy Sharing in der EU eingeführt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Teilen von Strom zwischen Verbrauchern zu ermöglichen.

Häufige Fragen zum Energy Sharing Gesetz

Was ist das Energy Sharing Gesetz?

Mit „Energy Sharing Gesetz" ist umgangssprachlich §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gemeint. Er regelt, wie Betreiber einer Anlage für Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage, ihren Strom über das öffentliche Verteilnetz gemeinsam mit anderen Verbrauchern im selben Netzgebiet nutzen können. Wer das nach §42c tut, wird zum Stromlieferanten der Menschen, mit denen er teilt.

Seit wann gilt §42c EnWG?

§42c EnWG ist in Kraft. Möglich ist Energy Sharing über das öffentliche Netz seit dem 1. Juni 2026, denn seitdem müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung in ihrem Bilanzierungsgebiet ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 kommt das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone dazu.

Was ist der Unterschied zwischen §42b und §42c EnWG?

§42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) gilt seit Mai 2024 und regelt die gemeinsame Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes, typischerweise im Mehrfamilienhaus. §42c EnWG erlaubt die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn in anderen Häusern. Möglich ist das seit dem 1. Juni 2026.

Senkt das Energy Sharing Gesetz meine Netzentgelte?

Die Netzentgelte bleiben. Der geteilte Strom läuft über das öffentliche Netz, und dafür fallen die üblichen Entgelte an.

Brauche ich für Energy Sharing nach §42c ein intelligentes Messsystem?

Ja, auf beiden Seiten. §42c setzt voraus, dass Erzeugung und Verbrauch in Viertelstunden gemessen werden, und das geht in der Praxis mit einem intelligenten Messsystem.

Was muss ich nach §42c als Erzeuger übernehmen?

Du wirst zum Stromlieferanten deiner Nachbarn. Dazu gehören Lieferverträge und Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung mit jedem Nachbarn, die Bilanzierung in Viertelstunden, ein Bilanzkreis und die Verantwortung dafür, die Marktkommunikation mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, die Vermarktung deiner Erzeugung, Zuordnung und Abrechnung sowie die Informationspflichten aus §42c. Einen Teil davon darfst du an einen Dienstleister vergeben, Lieferant bleibst du selbst.

Für wen ist Energy Sharing nach §42c gedacht?

Für Strom zwischen Nachbarn in räumlicher Nähe. Den Strom nutzen dürfen Letztverbraucher, Unternehmen nur als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen. Privathaushalte gehören als Letztverbraucher dazu. Als Betreiber teilen dürfen Privatpersonen und bestimmte Gesellschaften, solange die Anlage nicht überwiegend gewerblich betrieben wird. Bis zum 1. Juni 2028 liegen alle Teilnehmer im Bilanzierungsgebiet desselben Verteilnetzbetreibers.

Es geht einfacher: mit Nachbarschafts-Strom

Mit Nachbarschafts-Strom wirst du nicht zum Stromlieferanten deiner Nachbarn: Du verkaufst deinen Strom an die Pyrpose Energy GmbH, und wir liefern ihn an Haushalte in deiner Nähe. Die Pyrpose Energy GmbH übernimmt die energiewirtschaftliche Abwicklung der Belieferung, von Bilanzierung und Marktkommunikation bis zu Stromliefervertrag und Abrechnung.

So verkaufst du deinen PV-Strom an Nachbarn →


Quellen und weiterführende Links:

Du willst Strom von Anlagen in deiner Nähe? Nachbarschafts-Strom gibt es mit und ohne eigene Solaranlage.

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