Energy Sharing: Solarstrom mit Nachbarn teilen
Statt deinen Überschussstrom für ein paar Cent ins Netz zu geben, teilst du ihn mit Nachbarn. Ab 2026 ist das in Deutschland gesetzlich geregelt - durch §42c EnWG.
Energy Sharing bezeichnet das Teilen von selbst erzeugtem Solarstrom mit Nachbarn über das öffentliche Stromnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist es in Deutschland durch §42c EnWG geregelt. Voraussetzung sind ein Smart Meter und ein registrierter Anbieter, der Erzeugung und Verbrauch verrechnet.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Der Strom fließt nicht „direkt“ zum Nachbarn, sondern ganz normal durch das öffentliche Netz. Neu ist die bilanzielle Zuordnung und Abrechnung in vier Schritten.
Erzeugung
Deine PV-Anlage produziert Solarstrom. Was du selbst verbrauchst, wird wie bisher direkt im Haus genutzt.
Einspeisung
Den Überschuss speist du ins öffentliche Netz ein. Ein Smart Meter misst die exakte Menge und den Zeitpunkt.
Zuordnung
Ein registrierter Energy-Sharing-Anbieter ordnet diese Strommenge bilanziell deinen teilnehmenden Nachbarn zu.
Abrechnung
Dein Nachbar zahlt für diesen Strom einen vorab festgelegten Preis - günstiger als sein normaler Tarif, höher als deine Einspeisevergütung.
§42c EnWG einfach erklärt
§42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde 2025 vom Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Der Paragraf setzt eine EU-Richtlinie zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch von Strom in deutsches Recht um - die Strommarkt-Richtlinie (EU) 2019/944, ergänzt durch die Strommarkt-Reform (EU) 2024/1711.
Wichtig zur Abgrenzung: §42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) regelt schon seit Mai 2024 das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes. §42c geht darüber hinaus und erlaubt erstmals das Teilen über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn. Erzeugung und Verbrauch müssen dabei im selben Verteilnetz-Gebiet liegen; ab Juni 2028 sollen auch angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone möglich werden.
§42c EnWG ist neu, und einige technische Details (Mindestpreis, Bilanzierungsregeln) werden 2026 in Folgeverordnungen der Bundesnetzagentur geklärt. Die Mehrerlöse aus Energy Sharing sind real, die exakten Konditionen können sich aber noch verschieben.
Was verdienst du damit?
Eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus, drei teilnehmende Nachbarn und realistische Annahmen für 2026.
10 kWp Anlage · 10.000 kWh Jahresertrag
Für wen passt §42c? Die ehrlichen Grenzen
Energy Sharing ist nicht für jeden und jede Situation gemacht, und das wollen wir dir nicht verschweigen. §42c EnWG zieht ein paar klare Grenzen. Hier sind sie offen aufgeschrieben.
Geteilt wird mit anderen Letztverbrauchern, Privathaushalte ausdrücklich eingeschlossen. Die Vereinfachungen bei den Lieferantenpflichten gelten für Haushalte, KMU und Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Große Unternehmen bekommen diese Erleichterungen nicht.
Erzeugung und Verbrauch müssen zunächst im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Erst ab dem 1. Juni 2028 kommen angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone dazu.
Ohne Smart Meter geht es nicht. Sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Verbraucherseite braucht es ein intelligentes Messsystem, das 15-Minuten-Werte liefert.
Für deinen Nachbarn sind das fast keine Grenzen
Und die „Komplexität“? Die nehmen wir dir ab
Verträge, zeitgenaue Messung, Bilanzierung, Abrechnung - das klingt nach viel, und es ist auch viel. Aber es ist nicht dein Aufgabenzettel. Genau das ist die Arbeit, die Nachbarschafts-Strom für dich übernimmt. Du teilst Strom mit den Leuten nebenan. Den Rest sortieren wir im Hintergrund.
Mehr zum Thema Energy Sharing
Vier Artikel, die einzelne Aspekte im Detail durchrechnen und vergleichen.
Was bringt mehr: Überschuss teilen oder klassisch einspeisen? Die Gegenüberstellung mit Zahlen.
Mieterstrom vs. Energy SharingZwei Modelle, die oft verwechselt werden. Wo der Unterschied liegt und was wann passt.
Strom an Nachbarn verkaufenDie Erlös-Seite im Detail: wie du als Anlagenbesitzer am meisten aus deinem Überschuss machst.
Mieterstrom-BeispielrechnungEine durchgerechnete Beispielrechnung für ein Mieterstrom-Modell im Mehrfamilienhaus.
Bewährt in der Schweiz
Unser Team in der Schweiz betreibt Energy-Sharing-Plattformen seit über zehn Jahren. Diese Erfahrung bringen wir jetzt nach Deutschland: 15-minutengenaue, nachvollziehbare Bilanzierung, eine einfache Vertragsstruktur und bewusst lokale Energiegemeinschaften statt beliebiger Kunden quer durchs Land.
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Du willst Energy Sharing nutzen?
Trag dich auf die Warteliste ein und sei dabei, sobald §42c EnWG in Kraft tritt. Wir melden uns, wenn es in deiner Nachbarschaft losgeht.
Auf Warteliste eintragen