Energy Sharing

Energy Sharing: Solarstrom mit Nachbarn teilen

Statt deinen Überschussstrom für ein paar Cent ins Netz zu geben, teilst du ihn mit Nachbarn. Ab 2026 ist das in Deutschland gesetzlich geregelt - durch §42c EnWG.

Energy Sharing bezeichnet das Teilen von selbst erzeugtem Solarstrom mit Nachbarn über das öffentliche Stromnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist es in Deutschland durch §42c EnWG geregelt. Voraussetzung sind ein Smart Meter und ein registrierter Anbieter, der Erzeugung und Verbrauch verrechnet.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Der Strom fließt nicht „direkt“ zum Nachbarn, sondern ganz normal durch das öffentliche Netz. Neu ist die bilanzielle Zuordnung und Abrechnung in vier Schritten.

Erzeugung

Deine PV-Anlage produziert Solarstrom. Was du selbst verbrauchst, wird wie bisher direkt im Haus genutzt.

Einspeisung

Den Überschuss speist du ins öffentliche Netz ein. Ein Smart Meter misst die exakte Menge und den Zeitpunkt.

Zuordnung

Ein registrierter Energy-Sharing-Anbieter ordnet diese Strommenge bilanziell deinen teilnehmenden Nachbarn zu.

Abrechnung

Dein Nachbar zahlt für diesen Strom einen vorab festgelegten Preis - günstiger als sein normaler Tarif, höher als deine Einspeisevergütung.

§42c EnWG einfach erklärt

§42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde 2025 vom Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Der Paragraf setzt eine EU-Richtlinie zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch von Strom in deutsches Recht um - die Strommarkt-Richtlinie (EU) 2019/944, ergänzt durch die Strommarkt-Reform (EU) 2024/1711.

Wichtig zur Abgrenzung: §42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) regelt schon seit Mai 2024 das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes. §42c geht darüber hinaus und erlaubt erstmals das Teilen über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn. Erzeugung und Verbrauch müssen dabei im selben Verteilnetz-Gebiet liegen; ab Juni 2028 sollen auch angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone möglich werden.

§42c EnWG ist neu, und einige technische Details (Mindestpreis, Bilanzierungsregeln) werden 2026 in Folgeverordnungen der Bundesnetzagentur geklärt. Die Mehrerlöse aus Energy Sharing sind real, die exakten Konditionen können sich aber noch verschieben.

Was verdienst du damit?

Eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus, drei teilnehmende Nachbarn und realistische Annahmen für 2026.

10 kWp Anlage · 10.000 kWh Jahresertrag

Eigenverbrauch im Haus (30 %)3.000 kWh
Überschuss zur Einspeisung7.000 kWh
Volleinspeisung: 7.000 kWh × 8 ct560 € / Jahr
Mit Sharing - Nachbar-Anteil: 4.200 kWh × 20 ct840 €
Mit Sharing - Rest ins Netz: 2.800 kWh × 8 ct224 €
Mehrerlös pro Jahr
rund 500 €
Bei einem vereinbarten Energy-Sharing-Preis von 20 ct/kWh (typische Bandbreite 18-25 ct/kWh). Bei 25 ct/kWh läge der Mehrerlös bei rund 700 €.

Für wen passt §42c? Die ehrlichen Grenzen

Energy Sharing ist nicht für jeden und jede Situation gemacht, und das wollen wir dir nicht verschweigen. §42c EnWG zieht ein paar klare Grenzen. Hier sind sie offen aufgeschrieben.

Teilnehmerkreis

Geteilt wird mit anderen Letztverbrauchern, Privathaushalte ausdrücklich eingeschlossen. Die Vereinfachungen bei den Lieferantenpflichten gelten für Haushalte, KMU und Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Große Unternehmen bekommen diese Erleichterungen nicht.

Räumliche Nähe

Erzeugung und Verbrauch müssen zunächst im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Erst ab dem 1. Juni 2028 kommen angrenzende Netzgebiete in derselben Regelzone dazu.

Intelligentes Messsystem

Ohne Smart Meter geht es nicht. Sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Verbraucherseite braucht es ein intelligentes Messsystem, das 15-Minuten-Werte liefert.

Für deinen Nachbarn sind das fast keine Grenzen

Teilnehmerkreis? Genau dich trifft die Einschränkung gar nicht. Privathaushalte sind ausdrücklich dabei. Wenn du und deine Nachbarn Strom teilen wollt, seid ihr genau die Gruppe, für die §42c gemacht ist.
Selbes Bilanzierungsgebiet? Deine Nachbarn wohnen ohnehin neben dir. Wer im selben Quartier lebt, hängt in aller Regel auch am selben Netz. Was nach einer technischen Hürde klingt, deckt sich bei echter Nachbarschaft fast immer von selbst.
Smart Meter? Ja, der muss her. Aber den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber, und die jährliche Gebühr ist gesetzlich gedeckelt (ca. 40 bis 100 Euro). Es ist ein Schritt, kein Hindernis.

Und die „Komplexität“? Die nehmen wir dir ab

Verträge, zeitgenaue Messung, Bilanzierung, Abrechnung - das klingt nach viel, und es ist auch viel. Aber es ist nicht dein Aufgabenzettel. Genau das ist die Arbeit, die Nachbarschafts-Strom für dich übernimmt. Du teilst Strom mit den Leuten nebenan. Den Rest sortieren wir im Hintergrund.

Bewährt in der Schweiz

Unser Team in der Schweiz betreibt Energy-Sharing-Plattformen seit über zehn Jahren. Diese Erfahrung bringen wir jetzt nach Deutschland: 15-minutengenaue, nachvollziehbare Bilanzierung, eine einfache Vertragsstruktur und bewusst lokale Energiegemeinschaften statt beliebiger Kunden quer durchs Land.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Energy Sharing ist das Teilen von Solarstrom mit Nachbarn über das öffentliche Netz. Der Strom fließt physikalisch wie bisher, wird aber bilanziell deinen Nachbarn zugeordnet und zwischen euch zu einem vereinbarten Preis abgerechnet.
§42c EnWG tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Detail-Verordnungen der Bundesnetzagentur zu Zuordnung und Abrechnung folgen bis dahin. Ab Juni 2028 wird die räumliche Reichweite voraussichtlich auf angrenzende Verteilnetz-Gebiete erweitert.
Ja, sowohl als Erzeuger als auch als Verbraucher. Den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die jährliche Gebühr ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Verbrauch bei etwa 40 bis 100 Euro pro Anschluss.
Bei einer typischen 10-kWp-Anlage liegt der Mehrerlös zwischen 500 und 800 Euro pro Jahr gegenüber reiner Volleinspeisung - abhängig vom vereinbarten Preis (übliche Bandbreite 18-25 ct/kWh) und davon, wie viel deine Nachbarn tatsächlich abnehmen.
Ja - bei 20 ct/kWh Energy-Sharing-Preis statt 36 ct/kWh aus dem normalen Tarif spart der Nachbar 16 Cent pro bezogener Kilowattstunde. Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch und einem Energy-Sharing-Anteil von 50 % sind das rund 320 Euro pro Jahr.
§42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) gilt seit Mai 2024 und regelt das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes - typischerweise im Mehrfamilienhaus. §42c EnWG (Energy Sharing) gilt ab Juni 2026 und erlaubt das Teilen zwischen Gebäuden über das öffentliche Verteilnetz.

Du willst Energy Sharing nutzen?

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