Förderung 2026: Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe im Überblick

15 Min. Lesezeit
Installateur und Nachbarn auf der Straße besprechen Energy-Sharing-Projekt

Welche Förderung gibt es 2026 für PV, Speicher und Wärmepumpe? Übersicht aller Programme von BAFA, KfW und EEG - mit Höhen, Antrag und Kombinationsregeln.

Förderung 2026: Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe im Überblick

Bis zu 70 Prozent Zuschuss für die neue Heizung und ein zinsgünstiger KfW-Kredit für die PV-Anlage: 2026 gibt es mehr Förderung, als die meisten Hausbesitzer wissen. Die Frage ist nicht "ob", sondern "welches Programm zu deinem Vorhaben passt". Dieser Artikel sortiert die Landschaft - kompakt, mit Quellen, ohne Behördensprache.

Zuletzt aktualisiert: August 2026.

Stand: August 2026, aktualisiert auf die seit dem 21.07.2026 geltenden BEG-Konditionen. Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Wir aktualisieren diesen Artikel quartalsweise und bei Förderstopp-Meldungen sofort. Verbindlich sind immer die Konditionen auf den Seiten von BAFA und KfW.

Förderung 2026 in der Kurzversion

Hier die Antwort auf die häufigste Frage zuerst: Was bekomme ich, von wem, wie viel und wo beantrage ich?

Vorhaben

Programm

Wer fördert

Förderhöhe

Wo beantragen

PV-Anlage neu

EEG-Einspeisevergütung

Bundesnetzagentur / Netzbetreiber

7,70 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 01.08.2026)

Netzbetreiber + Marktstammdatenregister

PV-Anlage finanzieren

KfW 270

KfW

Zinsgünstiger Kredit, bis 100 % der Kosten

KfW über Hausbank

PV-Anlage kaufen

Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG

Finanzamt (automatisch)

0 % MwSt. auf Anlage und Speicher (bis 30 kWp)

Wird beim Kauf direkt verrechnet

Speicher

KfW 270 (in Kombi mit PV) + 0 % MwSt.

KfW + Finanzamt

Kredit + Steuervorteil

KfW über Hausbank

Wärmepumpe

BEG EM / KfW 458

KfW

30 - 70 % Zuschuss, max. 19.600 € pro Wohneinheit

KfW-Kundenportal "Meine KfW"

Heizungstausch zusätzlich

KfW 358/359 (Ergänzungskredit)

KfW

Bis 120.000 € pro Wohneinheit

KfW über Finanzierungspartner

Sanierung gesamt

BEG WG / EM

BAFA + KfW

je Maßnahme, oft 15 - 20 % Zuschuss

BAFA / KfW

Die wichtigste Regel über alle Programme hinweg: Der Vertrag mit dem Handwerker muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn. Mehr dazu unten im Schritt-für-Schritt-Teil.

Photovoltaik-Förderung 2026

PV ist 2026 vor allem über drei Hebel gefördert: Einspeisevergütung, KfW-Kredit und Mehrwertsteuer-Befreiung. Direkte Zuschüsse vom Bund gibt es nicht mehr - die kommen nur noch von einzelnen Ländern und Kommunen.

EEG-Einspeisevergütung 2026

Wer 2026 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung für jede kWh, die ins Netz fließt. Die Sätze legt die Bundesnetzagentur nach § 49 EEG 2023 fest. Sie werden alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt - das nennt sich Degression.

Aktuelle Sätze (August 2026 bis Januar 2027, Anlagen bis 10 kWp):

Variante

Vergütung

Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss)

7,70 ct/kWh

Volleinspeisung

12,22 ct/kWh

Diese Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027. Für größere Anlagen liegen sie niedriger: bis 40 kW bei 6,66 ct/kWh (Teileinspeisung) und 10,24 ct/kWh (Volleinspeisung), bis 100 kW bei 5,44 und 10,24 ct/kWh. Entscheidend ist das Inbetriebnahmedatum, nicht das Bestelldatum.

Ausblick: Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 eine EEG-Novelle beschlossen, nach der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden soll. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält nach aktuellem Stand die 20-Jahre-Vergütung.

Ein Hinweis zum beihilferechtlichen Vorbehalt, der oft zu breit wiedergegeben wird: Er betrifft ausschließlich die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW. Für die hier behandelten Anlagen bis 10 kWp ist er nicht relevant, und niedrigere Vorgängersätze werden dort nicht ausgezahlt.

Die Einspeisevergütung ist 2026 kein Geschäftsmodell mehr - sondern ein Bonus auf den Strom, den du nicht selbst nutzt. Deutlich interessanter wird die Frage, was nach dem Auslaufen passiert. Dazu weiter unten.

KfW 270: zinsgünstiger Kredit für PV

Das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien Standard"/) finanziert PV-Anlagen, Speicher und andere erneuerbare Erzeuger - bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist auch die Mehrwertsteuer mitfinanzierbar (für Privathaushalte ohnehin durch den Nullsteuersatz erledigt).

Konditionen im Überblick (Stand August 2026):

  • Laufzeit: ab 2 Jahren, bis zu 30 Jahre

  • Zinsbindung: bis 20 Jahre, je nach Laufzeit

  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre

  • Zinssatz: je nach Preisklasse A bis I. Die Konditionen ändern sich laufend, aktuellen Stand auf der KfW-Konditionen-Seite prüfen

In welche Preisklasse du fällst, entscheidet deine Hausbank - sie bewertet Bonität und Sicherheiten. Der KfW-Kredit läuft immer über die Hausbank, nicht direkt über die KfW. Das heißt: Termin bei der Bank vor dem PV-Kauf, nicht danach.

Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG: 0 % MwSt. auf PV und Speicher

Seit 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden ein Nullsteuersatz. Das bedeutet: keine 19 % Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Montage und Speicher (siehe BMF-FAQ und § 12 Abs. 3 UStG).

Voraussetzungen:

  • Anlage bis 30 kWp installierter Leistung

  • Installation auf, an oder in der Nähe eines Wohngebäudes

  • Auch Speicher fallen darunter, wenn sie zur Anlage gehören

Das ist keine Förderung, die du beantragen musst - der Händler stellt die Rechnung direkt mit 0 % MwSt. aus. Bei einer 10-kWp-Anlage, die heute 18.000 € kostet, sparst du dir damit rund 3.420 € gegenüber dem früheren Stand mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Regelung ist unbefristet und steht 2026 unverändert.

Regionale PV-Programme

Manche Bundesländer und Kommunen ergänzen die Bundesförderung mit eigenen Zuschüssen - oft für Speicher, Balkonkraftwerke oder PV in Kombination mit E-Auto. Die Programme starten und stoppen ohne Vorwarnung, wenn der Topf leer ist. Beispiele:

  • Bayern: PV-Speicher-Programm einzelner Kommunen, sehr unterschiedlich

  • Baden-Württemberg: Netzdienliche Speicher-Förderung in einzelnen Phasen

  • NRW: progres.nrw - Mietendeckel-orientierte PV-Förderung

  • Berlin: SolarPLUS - inkl. Mieterstrom-Anteil

Die Förderdatenbank des Bundes auf foerderdatenbank.de listet alle aktuellen Landes- und Kommunal-Programme. Vor dem Kauf einmal mit deiner Postleitzahl filtern - oft lohnt sich das.

Speicher-Förderung 2026

Eine eigene Bundes-Förderung speziell für Stromspeicher gibt es 2026 nicht mehr. Das KfW-Programm 442 ("Solarstrom für Elektroautos") ist bereits 2024 ausgelaufen, nachdem der Topf nach wenigen Stunden leer war. Das ist die ehrliche Lage - und ein Beispiel dafür, dass "Förderstopp ohne Vorwarnung" ein realer Faktor ist.

Was wird 2026 trotzdem gefördert?

Speicher sind über zwei Schienen erfasst:

  1. Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: Wenn der Speicher gleichzeitig oder im Zuge einer PV-Anlage gekauft wird, fällt auch auf den Speicher keine Mehrwertsteuer an.

  2. KfW 270 als Bestandteil der Anlagen-Finanzierung: Wenn du PV und Speicher zusammen finanzierst, ist der Speicher mit drin.

Solo-Speicher (nachrüsten ohne neue PV) sind 2026 vom Bund nicht direkt bezuschusst. Hier helfen nur regionale Programme. Mehr Details und Rechenbeispiele dazu im AC-Speicher-Nachrüsten-Artikel.

Regionale Speicher-Programme

Bundesland

Beispiel-Programm

Status August 2026

Bayern

"10.000 Häuser Programm" - Speicher-Bonus

Mehrfach pausiert, aktuelle Phase prüfen

Baden-Württemberg

Netzdienliche PV-Speicher

Aktiv, Mittel begrenzt

Berlin

SolarPLUS

Aktiv, mit Speicher-Bonus

Sachsen

Speicher-Förderung über SAB

Aktiv

Die Mittel sind in allen Fällen begrenzt und werden nach Eingang vergeben. Wer drauf wartet, hat oft schon verloren - vor Ort zur Verbraucherzentrale oder Energieagentur gehen ist hier der schnellste Weg zu einer aktuellen Auskunft.

Wärmepumpe-Förderung 2026: BEG EM und KfW 458

Hier liegt der größte Hebel. Bis zu 70 Prozent Zuschuss auf die Investitionskosten - aber nur, wenn du die Boni richtig stapelst. Zuständig ist seit 2024 nicht mehr die BAFA, sondern die KfW. Das BAFA pflegt nur noch die Liste förderfähiger Wärmepumpen-Modelle und betreut die Heizungsoptimierung (siehe BAFA-Übersicht).

Grundförderung 30 %

Jeder selbstnutzende Eigentümer einer Bestandsimmobilie bekommt 30 Prozent Grundförderung auf die Investitionskosten - unabhängig von Einkommen oder Vorgängerheizung. Voraussetzung: Die Wärmepumpe steht auf der BAFA-Liste und erfüllt die Mindest-Effizienzanforderungen.

Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt +16 Prozent. Bei einer Gas-Zentralheizung oder einer Biomasseheizung greift der Bonus erst, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. "Funktionstüchtig" ist wörtlich gemeint: bei einer kaputten Heizung gilt der Bonus nicht. Hintergrund: Der Staat will den freiwilligen, frühzeitigen Tausch belohnen, nicht den Notfall.

Bis zum 20.07.2026 waren es noch 20 Prozent. Seit dem 21.07.2026 sind es 16 Prozent, und der Satz sinkt weiter: ab dem 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte, danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08., bis er am 01.08.2028 bei 0 Prozent liegt. Wer den Tausch ohnehin plant, verliert also mit jedem Halbjahr Fördersumme.

Einkommensbonus: seit 21.07.2026 gestaffelt

Der Einkommensbonus war früher ein pauschaler Zuschlag von 30 Prozent unterhalb einer einzigen Einkommensgrenze. Seit dem 21.07.2026 ist er nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt (Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung). Er bleibt exklusiv für Selbstnutzer.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr

Ohne Kind

Mit minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind

bis 30.000 €

40 %

40 %

30.001 - 40.000 €

30 %

40 %

40.001 - 50.000 €

10 %

30 %

50.001 - 60.000 €

kein Bonus

10 %

ab 60.001 €

kein Bonus

kein Bonus

Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt, wird das anzurechnende Einkommen einmalig pauschal um 10.000 € reduziert. Nicht pro Kind, sondern einmal. Damit rutschen viele Familien in die nächsthöhere Stufe. Ein Haushalt mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und einem Kind wird also wie ein Haushalt mit 35.000 € behandelt und bekommt 30 statt 10 Prozent.

Effizienzbonus: entfallen

Den Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel oder für die Wärmequellen Erdreich, Wasser und Abwasser gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Er wurde ersatzlos gestrichen.

Wichtig für die Planung: Ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) ist heute eine Empfehlung, aber keine Voraussetzung für die Förderung. Zur Fördervoraussetzung wird es erst zum 01.01.2028. Wer vorher beantragt, wird deswegen nicht abgelehnt.

Maximaler Fördersatz: 70 %, für niedrige Einkommen bis 80 %

Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt. Der Regel-Deckel liegt bei 70 Prozent. Nur wer die Einkommensvoraussetzung erfüllt, kommt auf bis zu 80 Prozent: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, oder bis 40.000 € zusammen mit dem Familienzuschlag.

Diese Unterscheidung wird oft falsch wiedergegeben. Die häufig zitierten "bis zu 80 Prozent" sind nicht der Normalfall, sondern der Einkommens-Deckel.

Für eine Familie mit einem Kind, 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und Tausch einer funktionstüchtigen, über 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe sieht die Rechnung so aus:

Bonus

Prozent

Grundförderung

30 %

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

Einkommensbonus (30.001 - 40.000 € nach Familienzuschlag)

30 %

Summe rechnerisch

76 %

Ausgezahlt (Deckel)

70 %

Die förderfähigen Kosten sind bei der ersten Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt, vorher waren es 30.000 €. Daraus folgt der maximale Zuschuss: 19.600 € pro Wohneinheit. Mit dem 80-Prozent-Deckel bei niedrigem Einkommen sind es maximal 22.400 €.

Auch die förderfähigen Kosten sinken weiter: ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 750 €.

Mehr zur Gesamtkalkulation einer Wärmepumpe findest du im Detail-Artikel Wärmepumpe Kosten 2026. Was die Kombi mit Solar bringt, steht in Wärmepumpe mit Solar.

KfW 458 (Zuschuss) vs. KfW 358/359 (Ergänzungskredit)

Hier werden oft zwei Nummern verwechselt. Der Ergänzungskredit für Privatpersonen ist 358/359, nicht 459. KfW 459 ist ein Zuschussprogramm für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren.

KfW 458

KfW 358/359

Typ

Direkter Zuschuss

Zinsgünstiger Kredit

Zielgruppe

Privatpersonen

Privatpersonen, ergänzend

Höhe

bis 19.600 € (bis 22.400 € bei niedrigem Einkommen)

bis 120.000 € pro Wohneinheit

Antrag

KfW-Kundenportal "Meine KfW"

KfW über Finanzierungspartner

Voraussetzung

BAFA-Listenheizung, Vertrag mit Bedingung

Zuschusszusage, nicht älter als 12 Monate

Bei KfW 358 kommt eine Einkommensgrenze dazu: das Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 € nicht übersteigen.

Die typische Reihenfolge: Erst Zuschuss aus KfW 458 sichern, dann den Eigenanteil über 358/359 finanzieren. So bezahlst du am Ende nur die Zinsen auf einen kleinen Teil der Investition.

Wer ist antragsberechtigt?

Gruppe

Programm

Hinweis

Selbstnutzer

KfW 458 + alle Boni

Volle Hebel-Wirkung

Vermieter (Privatperson)

KfW 458 Grundförderung

Kein Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus

WEG / Hausgemeinschaft

KfW 458 anteilig

Antrag über Verwaltung, kompliziert

Unternehmen / GmbH / Contractor

KfW 459 (für Wohngebäude)

Andere Programmlinie, 30 % Zuschuss

Welche Förderungen lassen sich kombinieren?

Die Kombinationsfrage ist die häufigste Fehlerquelle. Hier die Matrix für die wichtigsten Programme:

EEG-Einspeisung

KfW 270

0 % MwSt.

KfW 458 (WP)

KfW 358/359

EEG-Einspeisung

-

ja

ja

ja

ja

KfW 270

ja

-

ja

ja

ja

0 % MwSt.

ja

ja

-

nein (greift nur bei PV)

nein

KfW 458

ja

ja

nein

-

ja

KfW 358/359

ja

ja

nein

ja

-

Die wichtigste Faustregel: PV-Förderung und WP-Förderung laufen über getrennte Töpfe und stören sich nicht. Wer beides macht, kann beide Programme voll nutzen. Was du nie kombinieren kannst: zwei Bundes-Zuschüsse für die gleiche Maßnahme. Ein Landes- oder Stadt-Zuschuss für dieselbe Wärmepumpe geht nur, wenn das Programm es erlaubt und alle öffentlichen Zuschüsse zusammen höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten decken.

Mehr zur Kombi WP + PV findest du im Cluster-Artikel Wärmepumpe mit Solar.

So beantragst du richtig: Schritt für Schritt

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge, und sie ist anders, als viele denken. Für die Heizungsförderung 458 brauchst du zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Vertrag. Entscheidend ist, was in dem Vertrag steht. Hier die saubere Sequenz:

  1. Fachunternehmen oder Energieberatung einbinden. Für die Heizungsförderung 458 genügt ein Fachunternehmen, ein Energie-Effizienz-Experte aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur ist nicht zwingend. Bei komplexeren BEG-Einzelmaßnahmen sieht das anders aus.

  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) über das Fachunternehmen oder den Experten erstellen lassen.

  3. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, aber mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Die Bedingung koppelt den Vertrag an die Förderzusage. Ohne sie gilt der Vertragsabschluss als schädlicher Vorhabenbeginn, und die Bedingung nachträglich zu ergänzen ist ausdrücklich unzulässig.

  4. Antrag stellen im KfW-Kundenportal ("Meine KfW"). Ohne den Vertrag aus Schritt 3 kannst du den Antrag gar nicht stellen.

  5. Förderzusage abwarten, dann die Arbeiten beginnen lassen. Rechnungen sammeln.

  6. Verwendungsnachweis hochladen (KfW-Kundenportal), innerhalb von 36 Monaten ab Zusage. Auszahlung folgt nach Prüfung.

Typische Ablehnungsgründe:

  • Auftrag wurde vor Antrag erteilt (häufigster Fehler)

  • Heizung steht nicht auf der BAFA-Liste

  • Energieberater fehlt, wo er Pflicht wäre

  • Rechnung passt nicht zum geförderten Vorhaben

  • Frist für Verwendungsnachweis verpasst (in der Regel 36 Monate)

Was passiert nach dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren ist Schluss mit der garantierten Vergütung - das betrifft die ersten Anlagen aus dem Jahr 2000. Aktuell wird der Marktwert auf der Strombörse abzüglich Vermarktungskosten gezahlt, oft unter 5 ct/kWh. Wer eine Anlage 2026 baut, hat das Thema in 20 Jahren auf dem Tisch.

Seit dem 1. Juni 2026 öffnet das Energy Sharing nach § 42c EnWG eine neue Tür. Das Gesetz wurde am 13. November 2025 vom Bundestag beschlossen, am 21. November 2025 vom Bundesrat gebilligt und am 22. Dezember 2025 verkündet. Damit kannst du deinen PV-Strom nicht mehr nur einspeisen, sondern auch direkt mit Nachbarn teilen - über das öffentliche Netz, innerhalb des Bilanzierungsgebiets deines Verteilnetzbetreibers.

Die wirtschaftliche Logik dahinter: Dein Strom ist beim Nachbarn deutlich mehr wert als der Einspeisesatz von 7,70 ct/kWh, ohne dass der Nachbar gleichzeitig den vollen Endkundenpreis von 30 - 40 ct/kWh zahlen muss. Beide gewinnen. Mehr dazu im Vergleichs-Artikel Energy Sharing vs. Einspeisevergütung.

Wir bei Pyrpose Energy bauen genau dieses Modell auf. Unser Team in der Schweiz entwickelt die Technologie dafür seit 2017 und betreibt sie seit 2025 im Eigenvertrieb. Die Erfahrung daraus bringen wir in den deutschen Markt mit.

Pyrpose Energy: Stromkosten senken, ohne PV-Anbieter zu sein

Ein Hinweis, den wir an dieser Stelle gerne loswerden: Wir verkaufen keine PV-Anlagen, keine Speicher und keine Wärmepumpen. Wir senken die Stromkosten dahinter - durch Energy Sharing in der Nachbarschaft. Förderung kennen wir, weil unsere Kunden sie nutzen, und weil sie die Wirtschaftlichkeit deines Vorhabens entscheidet.

Wenn du gerade eine PV-Anlage planst, kannst du den Überschuss-Strom direkt mit Nachbarn teilen, statt ihn nur für die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh abzugeben. Das ergänzt die klassische Förderung - es ersetzt sie nicht.

Strom aus deiner Nachbarschaft

Mit Nachbarschafts-Strom kommt dein Strom von Anlagen in deiner Nähe. Wir kaufen ihn dort, wo du ihn verbrauchst.

Häufige Fragen zur Förderung 2026

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe?

Der Regel-Deckel liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Da für die erste Wohneinheit seit dem 21.07.2026 maximal 28.000 € förderfähig sind, sind das bis zu 19.600 € Zuschuss. Erfüllst du die Einkommensvoraussetzung, steigt der Deckel auf 80 Prozent und damit auf bis zu 22.400 €. Die volle Höhe gibt es nur bei selbstnutzenden Eigentümern, die eine funktionierende alte Heizung tauschen und die Einkommensstufen erreichen. Ohne Boni liegst du bei 30 Prozent Grundförderung.

Wird ein Stromspeicher 2026 gefördert?

Nicht direkt durch ein Bundes-Programm. Solo-Speicher haben 2026 keine Bundes-Zuschussförderung. Indirekt profitiert der Speicher: vom Nullsteuersatz (0 % MwSt. nach § 12 Abs. 3 UStG, wenn er zur PV-Anlage gehört) und vom KfW-270-Kredit, wenn er Teil der Gesamtinvestition ist. Einzelne Bundesländer (Bayern, BW, Berlin, Sachsen) haben eigene Programme, die regelmäßig wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Seit 2024 ist die KfW für die Heizungsförderung im Wohngebäude zuständig - dort beantragst du den Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie (Programm 458). Die BAFA pflegt die Liste förderfähiger Wärmepumpen-Modelle und betreut die Heizungsoptimierung (Tausch alter Pumpen, hydraulischer Abgleich). Faustregel: Heizung neu = KfW. Heizung optimieren = BAFA.

Kann ich PV-Förderung und Wärmepumpen-Förderung kombinieren?

Ja, problemlos. Die Programme sind getrennt und stören sich nicht. Du kannst gleichzeitig den KfW-270-Kredit für die PV-Anlage, den Nullsteuersatz beim PV-Kauf und den KfW-458-Zuschuss für die Wärmepumpe nutzen. Für eine einzige Wärmepumpe kannst du KfW und einen Landes- oder Stadt-Zuschuss nur kombinieren, wenn das Programm es erlaubt und alle öffentlichen Zuschüsse zusammen höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten decken.

Bekomme ich noch Einspeisevergütung 2026?

Ja. Für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, gilt eine garantierte Vergütung über 20 Jahre. Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2026 liegen die Sätze bei 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung. Sie gelten bis zum 31.01.2027. Für Neuanlagen ab 2027 plant die Bundesregierung laut Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, die feste Vergütung durch eine befristete Übergangszahlung zu ersetzen; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Ein Zuschlag von 16 Prozent auf die BEG-Förderung der Wärmepumpe, wenn du selbst im Haus wohnst und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung freiwillig austauschst. Gas- und Biomasseheizungen zählen erst ab 20 Jahren Betrieb. Bei einer kaputten Heizung gilt der Bonus nicht. Damit belohnt der Bund den frühzeitigen Tausch, nicht den Notfall. Bis zum 20.07.2026 waren es 20 Prozent. Der Satz sinkt ab dem 01.02.2027 weiter und läuft zum 01.08.2028 aus.

Muss der Vertrag vor oder nach dem Antrag unterschrieben werden?

Vorher, und das überrascht die meisten. Um den Antrag bei der KfW überhaupt stellen zu können, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Er muss allerdings eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn und führt zur Ablehnung. Die Bedingung später nachzutragen ist nicht zulässig. Kein Vertrag zu haben ist also genauso ein Problem wie der falsche Vertrag.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?

Dann gibt es einen Förderstopp ohne Vorwarnung. Beispiel: Das KfW-Programm 442 ("Solarstrom für Elektroautos") war 2023 nach wenigen Stunden ausgeschöpft, 2024 lief es endgültig aus. Bei den großen Programmen (KfW 458, KfW 270) ist das Risiko 2026 niedrig - sie sind politisch gewollt und mit größeren Töpfen ausgestattet. Bei Landes-Programmen ist das Risiko höher. Hier gilt: zügig beantragen, wenn das Vorhaben klar ist.

Kann ich Förderung beantragen, wenn ich Vermieter bin?

Eingeschränkt. Vermieter bekommen die Grundförderung von 30 Prozent über KfW 458, aber nicht den Klimageschwindigkeits- und nicht den Einkommensbonus. Diese Boni sind an Selbstnutzung gebunden. WEG-Anträge sind möglich, aber komplex - hier braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft und in der Regel eine professionelle Verwaltung als Antragsteller.


Quellen und weiterführende Links:

Hinweis: Wir bieten keine Förderberatung. Anträge müssen Antragsteller selbst stellen, bei komplexen Sanierungen ist ein Energie-Effizienz-Experte verpflichtend. Förderhöhen können sich kurzfristig ändern - Stand dieses Artikels: August 2026. Verbindlich sind die Konditionen auf den Seiten von BAFA und KfW.

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